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Ausbürgerung als flüchtlingsrechtlich relevante Rechtsverletzung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 25.07 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwVfG, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Staatsangehörigen wegen Gefahr der Verfolgung aufgrund des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation, Ausbürgerung als flüchtlingsrechtlich relevante Rechtsverletzung, Beginn der Dreimonatsfrist für die Geltendmachung der Wiederaufgreifensgründe bei einem Asylfolgeantrag
Stichwort:Ausbürgerung als flüchtlingsrechtlich relevante Rechtsverletzung
Leitsatz:Bei einem Asylfolgeantrag beginnt die Dreimonatsfrist für die Geltendmachung der Wiederaufgreifensgründe (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 3 VwVfG) frühestens nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung des früheren Asylantrags.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 25.07




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