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Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 730/01 vom 17.08.2001

Rechtsgebiete:OwiG, StPO
Schlagworte:Rechtsbeschwerde, Begründung der Verfahrensrüge, Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung, Entbindung vom Erscheinen, Verwerfung des Einspruchs
Stichwort:Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung
Leitsatz:Zur Begründung der Rechtsbeschwerde, mit der geltend gemacht wird, das Amtsgericht habe den Einspruch des Betroffenen zu Unrecht wegen dessen Nichterscheinen verworfen, muss nicht nur ein Sachverhalt vorgetragen werden, welcher nach Ansicht des Betroffene das Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend entschuldigen könnte. Es muss vielmehr auch dargelegt werden, dass diese mitgeteilten Umstände dem Gericht in der Hauptverhandlung bekannt gewesen sind bzw. hätten bekannt sein müssen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 730/01




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