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Ausbleiben des Angeklagten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 255/08 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben im Fortsetzuungstermin, Unzulässigkeit der Verwerfung
Stichwort:Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Bleibt der Angeklagte bei Beginn eines Fortsetzungstermins aus, ist § 329 Abs. 1 StPO nicht anwendbar, da die Angeklagte nicht "bei Beginn" einer Hauptverhandlung, sondern bei deren Fortsetzung ausgeblieben ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 255/08



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 Ws 343/07 vom 20.08.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafverfahren, Ausbleiben des Angeklagten, Sicherungshaftbefehl
Stichwort:Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Hält das Gericht ein zur Entschuldigung seines Ausbleibens in der Hauptverhandlung vom Angeklagten eingereichtes ärztliches Attest für nicht hinreichend aussagekräftig, so muss es - soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ausbleiben entschuldigt sein kann - dem vor Erlass eines Haftbefehls (§ 230 II StPO) selbst durch Ermittlungen weiter nachgehen; verbleibende Zweifel dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 Ws 343/07

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 541/06 vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Hauptverhandlung, Ausbleiben des Angeklagten, Eigenmächtigkeit, Nachweis
Stichwort:Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d. h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen wissentlich seiner Abwesenheitspflicht nicht genügt hat. Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 541/06

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 28/07 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrag gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil muss der Angeklagte einen Sachverhalt vortragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden ausschließt. Erforderlich ist eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Frage, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 28/07


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