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Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

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BAG – Urteil, 6 AZR 348/02 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:MTA, MTA-O
Schlagworte:Tarifgeltung Ost-West, Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet
Stichwort:Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Der MTA-O findet keine Anwendung, wenn ein Angestellter, der im Beitrittsgebiet ausgebildet worden ist, nach Abschluß der Ausbildung erstmals im Geltungsbereich des MTA ein Arbeitsverhältnis begründet und zu einem späteren Zeitraum an einen im Beitrittsgebiet gelegenen Arbeitsort versetzt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 348/02




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