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Ausbildungsordnung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 7/09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:GG, HwO, IFG, LDSG, LVwVfG, EGRL 03/98
Schlagworte:Akteneinsicht, Auskunftsanspruch, Berufsausbildung, Berufsfreiheit, personenbezogene Daten, Gesellenprüfung, allgemeiner Gleichheitssatz, Handwerksrolle, Informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit, Handwerkskammer, Lehrlingsrolle, Meisterprüfung, Prüfungserfolg, Übermittlung
Stichwort:Ausbildungsordnung
Leitsatz:§ 28 HwO gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Berufsausbildungsverhältnissen des Handwerks an Dritte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 7/09



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 112/08 vom 15.06.2009

Rechtsgebiete:2. BesÜV, SächsBG
Stichwort:Ausbildungsordnung
Leitsatz:Zur Frage der "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne von § 4 der 2. BesÜV in der bis 24.11.1997 geltenden Fassung.

hier: Für den höheren landwirtschaftlichen Dienst stellt das Hochschulstudium mit dem Abschluss als Diplom-Agraringenieur eine Befähigungsvoraussetzung im Sinne des § 4 der 2. BesÜV dar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 112/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 113/08 vom 15.06.2009

Rechtsgebiete:2. BesÜV, SächsBG, SächsLVO
Schlagworte:Besoldungsübergangsverordnung, Befähigungsvoraussetzunge, Höherer Dienst (Landwirtschaft)
Stichwort:Ausbildungsordnung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 113/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 48/08 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:2. BesÜV
Schlagworte:Besoldung, Zuschuss
Stichwort:Ausbildungsordnung
Leitsatz:Die Befähigungsvoraussetzungen gelten dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben, wenn der dort durchgeführte Teil der Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung - nach Maßgabe der gültigen Ausbildungsordnung - ausmacht.

Es kommt auf die konkrete örtliche Verwendung an. Krankheits- und Urlaubstage oder sonstige Tage individueller Abwesenheit vom Dienst sind dem Ausbildungsabschnitt zuzurechnen, der gerade durchlaufen wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 48/08


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