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Ausbildungsanspruch bei Wechsel der Erstausbildung

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OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 UF 245/08 vom 08.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel der Erstausbildung
Stichwort:Ausbildungsanspruch bei Wechsel der Erstausbildung
Leitsatz:Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann auch dann noch bestehen, wenn zwischen Schulabbruch (hier: Nichtbestehen des Abiturs) und der Aufnahme der Ausbildung (nach dem Ausbildungswechsel) vier Jahre liegen, wenn der Unterhaltsberechtigte zwischenzeitlich ein Jahr krank war und während eines weiteren Jahres seinen Realschulabschluss nachgeholt hat.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 245/08




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