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Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale Verwaltung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 305/00 vom 25.09.2001

Rechtsgebiete:BVormG
Schlagworte:Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale Verwaltung
Stichwort:Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale Verwaltung
Leitsatz:Führt eine berufliche Weiterbildung dazu, daß sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, daß üblicherweise (Fach-) Hochschulabsolventen vorbehalten ist, wird in der Regel die Vergleichbarkeit der Ausbildung im Rahmen des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zu bejahen sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 305/00




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