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Ausbildung in England

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BAG – Urteil, 10 AZR 571/98 vom 07.07.1999

Rechtsgebiete:BAT, Eingruppierungserlaß des Landes Berlin, Richtlinie 89/48/EWG
Schlagworte:Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England
Stichwort:Ausbildung in England
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften erworbene oder anerkannte Befähigung für einen Lehrberuf kann hinsichtlich vergütungsrechtlicher Gleichbehandlung mit einer deutschen Lehrkraft nach innerstaatlichem Recht von einem verwaltungsrechtlichen Gleichstellungsverfahren abhängig gemacht werden.

2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, diesen Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Außer im Falle der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes haben sie von dessen positivem oder negativem Ergebnis auszugehen.

Hinweise des Senats:

Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung.

Aktenzeichen: 10 AZR 571/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 07. Juli 1999
- 10 AZR 571/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 20 Ca 30745/97 -
Urteil vom 17. Dezember 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 12 Sa 8/98 -
Urteil vom 12. Mai 1998
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 571/98




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