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Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, PL 9 B 580/07 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:SächsPersVG
Schlagworte:Weiterbeschäftigungsanspruch, Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Stichwort:Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Leitsatz:§ 9 SächsPersVG ist auf Ausbildungsverhältnissen, die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abgeleistet wurden, nicht anwendbar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, PL 9 B 580/07




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