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Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße

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OVG-SAARLAND – Urteil, 1 R 20/06 vom 23.08.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße
Stichwort:Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße
Leitsatz:1. Der Begriff der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 8 II KAG stimmt - bezogen auf das Straßenausbaubeitragsrecht - in aller Regel mit dem Begriff der Erschließungsanlage im Verständnis des Erschließungsbeitragsrechts überein.

2. Wird eine längere Straße nur auf einem Teilstück erneuert, weil sie sich ansonsten noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, ist diese Erneuerung nur dann ausbaubeitragsfähig, wenn das erneuerte Teilstück in Relation zur gesamten Straße eine "erhebliche" beziehungsweise "nicht nur untergeordnete Länge" aufweist; das trifft in der Regel zu, wenn die Ausbaustrecke eine Länge von mehr als 100 m aufweist.

3. Bei einem beitragsfähigen Teilstreckenausbau ist die Gemeinde berechtigt, alle Anlieger der Straße an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 20/06




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