JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausbaubeiträge
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz |
| Stichwort: | Ausbaubeiträge |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11364/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG, BaustellV |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz, Baustellenverordnung, Sicherheitskoordination, Gesundheitskoordination |
| Stichwort: | Ausbaubeiträge |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11364/08.OVG -) 3. Kosten für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach der Baustellenverordnung können beitragsfähig sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10141/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG |
| Schlagworte: | Ausbaubeiträge, Verkehrsanlage, selbständige Straße, Stichstraße, Stichweg |
| Stichwort: | Ausbaubeiträge |
| Leitsatz: | Hat eine Sackgasse eine deutlich andere Verkehrsbedeutung als der Straßenzug, von dem sie abweicht, so ist sie selbst bei kurzer Länge straßenausbaubeitragsrechtlich als selbstständige Verkehrsanlage anzusehen (wie NdsOVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -). |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 A 198/08 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, ThürKO, ThürWG, BauGB |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Entwässerungseinrichtung, Kanalanschluss, Anschluss- und Benutzungszwang, Rückstausicherung, Hebeanlage, Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit, Anschlusskosten, Grundstücksgröße, Verkehrswert, Vertrauensschutz, Baugenehmigung, Bindungswirkung, Innenbereich, Außenbereich, Straße, trennende Wirkung, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Ausbaubeiträge |
| Leitsatz: | 1. Eine Befreiung vom Anschlusszwang kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn die zur Beseitigung des Abwassers verpflichtete Gemeinde den Anschlusszwang nicht durchsetzen darf, weil er sich im Einzelfall als unverhältnismäßig darstellt. Dabei dürfen die Anschlusskosten nicht absolut betrachtet werden, sondern in Relation zum anzuschließenden Grundstück (Größe, Lage, Verkehrswert). 2. Ist bei der Ermittlung des Beitrags eine bauplanungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen (Abgrenzung Innen-/Außenbereich), weil die Bemessung der beitragspflichtigen Fläche solchen baurechtlichen Kriterien folgt, dann hat eine bestandskräftige Baugenehmigung gleichwohl keine förmliche Bindungswirkung für die beitragsrechtliche Veranlagung. Die Bewertung der Bauaufsichtsbehörde ist nur maßgebend, soweit sie auch zutrifft. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 810/02 | |
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