JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausbauaufwand
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz |
| Stichwort: | Ausbauaufwand |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11364/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG, BaustellV |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz, Baustellenverordnung, Sicherheitskoordination, Gesundheitskoordination |
| Stichwort: | Ausbauaufwand |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11364/08.OVG -) 3. Kosten für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach der Baustellenverordnung können beitragsfähig sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10141/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, KAG, BGB |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Verkehrsanlage, Straßenausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Berechenbarkeit, Abrechnung, Rechnung, Abrechenbarkeit, Aufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragspflicht, interne Kosten, Fachamt, Tiefbauamt, Bauverwaltungsamt, Kostenermittlung, Aufwandsermittlung, Schlussrechnung, letzte Unternehmerrechnung, Honorar, Verjährung, Verjährungsfrist, Festsetzungsfrist, verjährte Forderung, Eigenleistung, Eigenleistungen, gemeindliche Eigenleistungen |
| Stichwort: | Ausbauaufwand |
| Leitsatz: | Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP). Gemeindliche Eigenleistungen, die in den Ausbauaufwand einfließen, können bereits bewertet werden, wenn das jeweilige Fachamt der Gemeinde sie ermitteln kann. Ihre Berechenbarkeit hängt also nicht davon ab, dass das Fachamt sie dem für die Beitragserhebung zuständigen Bauverwaltungsamt der Gemeinde mitgeteilt hat. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10389/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, BauGB |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Sanierungsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, wiederkehrender Beitrag, erstmalige Herstellung, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Rückwirkung, In-Kraft-Treten, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Sanierung, jährliche Ausbauaufwendungen, Investitionen, Aufwendungen, Finanzierung der Sanierung, Bodenwerterhöhung, Heranziehung, Verschonung, Abschnitt |
| Stichwort: | Ausbauaufwand |
| Leitsatz: | Die Entscheidung der Gemeinde, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen künftig wiederkehrende Beiträge zu erheben, ist bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten auch rückwirkend möglich. Ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet kann nicht Teil einer Abrechnungseinheit zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10656/05.OVG | |
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