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Augenverletzung

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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 15 W 51/06 vom 04.01.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schmerzensgeld, Augenverletzung, Sehfähigkeit
Stichwort:Augenverletzung
Leitsatz:Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 15 W 51/06




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