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Aufwendungsersatzvorschuss

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LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 647/07 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anwalt als arbeitnehmerähnliche Person, Zinsen als Hauptforderung, außerordentliche Kündigung, Aufwendungsersatzvorschuss, Annahmeverzug, Schadensersatz, Zeugnis
Stichwort:Aufwendungsersatzvorschuss
Leitsatz:1. Eine verspätet eingelegte Berufung kann in eine unselbständige Anschlussberufung umgedeutet werden, wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen gewahrt sind und dem (Anschluss-) Berufungskläger aus der Umdeutung keine Rechtsnachteile entstehen können.

2. Ein als Nebenforderung eingeklagter Zinsanspruch wird selbst zur Hauptforderung, wenn das Gericht zunächst nur über die Hauptforderung, nicht aber über die Nebenforderung entschieden hat.

3. Zur Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem in einem Dienstvertragsverhältnis mit dem Status einer arbeitnehmerähnlichen Person stehenden Anwalt.

4. Sog. arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Zeugnisanspruch gemäß § 630 BGB.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 647/07




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