JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufwendungsersatzanspruch
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Aufwendungsersatzanspruch, Aufwendungsersatzansprüche, Notgeschäftsführung, Geschäftsführung, Beweissicherungsverfahren, Auftrag, Einleitung, Mietminderung, Schadenersatz, Schadensersatz |
| Stichwort: | Aufwendungsersatzanspruch |
| Leitsatz: | 1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnisse überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte. 2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft ein Beweissicherungsverfahren beantragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. 3. Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch nach § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG ist nicht gegeben, wenn der Schaden des Wohnungseigentümers keine Folge von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist, sondern Folge einer Verzögerung oder Unterlassung der Mangelbeseitigung durch die Gemeinschaft. Letzteres führt nur bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 347/05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Kostenerstattungsrecht, Kostenerstattung, Kostenersatz, Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Erstattung, Herstellung, Grundstücksanschlusskanal, Abwasseranschluss, Abwasserkanal, Grundstücksanschluss, Kanalanschluss, Abwasserbeseitigung, Entwässerungskanal, Anschlussleitung, leitungsgebundene Anlage, Pauschalbetrag, öffentlicher Verkehrsraum, Erstattungspflicht, Entstehen der Erstattungspflicht, Festsetzung, Heranziehung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Fertigstellung, Herstellung, Betriebsfertigkeit, Funktionsfähigkeit, Abnahme, Entwässerungseinrichtung, Widmung, konkludente Widmung, öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis, öffentlich-rechtliche Nutzungsordnung, Sondergebrauch, Inanspruchnahme, Anschluss, Indienststellung |
| Stichwort: | Aufwendungsersatzanspruch |
| Leitsatz: | Der Aufwendungsersatzanspruch für die Herstellung eines im öffentlichen Verkehrsraum verlegten Abwasseranschlusskanals entsteht mit dessen Fertigstellung. In tatsächlicher Hinsicht ist der Anschlusskanal fertiggestellt, wenn er mit der auf dem Grundstück vorhandenen Entwässerungsleitung funktionsbereit verbunden ist. Die "Fertigstellung" ist zusätzlich von der dauerhaften rechtlichen Sicherung der Möglichkeit, Abwasser mittels des Anschlusskanals abzuleiten, abhängig. Dies setzt eine zumindest konkludente Widmung des Anschlusskanals voraus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10506/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | POG, StPO |
| Schlagworte: | Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Beschlagnahme, Ersatz, Ersatzanspruch, Erstattung, Gebühr, Gefahr, Gefahrenabwehr, Kosten, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanspruch, Maßnahme, Polizei, Polizeirecht, Prävention, Sicherstellung, Strafprozessordnung, Strafverfolgung, Vorgehen |
| Stichwort: | Aufwendungsersatzanspruch |
| Leitsatz: | Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 25 Abs. 3 Satz 3 POG kommt auch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegende Maßnahme sowohl der Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr dient; allerdings muss das präventive Vorgehen nach außen erkennbar werden (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2003 -12 A 10235/03.OVG -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11613/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwVfG |
| Schlagworte: | Staatliche Verwaltung, Beendigung, Vermögenswert, unbekannter Eigentümer, Vertreter, gesetzlicher, Vergütungsanspruch, Auslagenersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Schuldverhältnis, auftragsähnliches, Leistungsbescheid |
| Stichwort: | Aufwendungsersatzanspruch |
| Leitsatz: | Die Behörde, die um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts ersucht hat, darf vom Eigentümer den Ersatz der Kosten einer angemessenen Vergütung des Vertreters und der ihm erstatteten baren Auslagen verlangen. Ansprüche des gesetzlichen Vertreters gegen den vertretenen Eigentümer können nicht durch Leistungsbescheid festgesetzt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 5.03 | |
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