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Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer im Rahmen einer durchgehenden Ausbildung als Werbungskosten abziehbar

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 4/07 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer im Rahmen einer durchgehenden Ausbildung als Werbungskosten abziehbar
Stichwort:Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer im Rahmen einer durchgehenden Ausbildung als Werbungskosten abziehbar
Leitsatz:Aufwendungen eines Zeitsoldaten für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins im Rahmen einer Fachausbildung sind vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt auch dann, wenn die Schulung die Ausbildung für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins einschließt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
Volltext: BFH - Urteil, VI R 4/07




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