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Aufwendungen für den Erwerb von Deutschkenntnissen sind regelmäßig nichtabziehbare Kosten der Lebensführung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 14/04 vom 15.03.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Aufwendungen für den Erwerb von Deutschkenntnissen sind regelmäßig nichtabziehbare Kosten der Lebensführung
Stichwort:Aufwendungen für den Erwerb von Deutschkenntnissen sind regelmäßig nichtabziehbare Kosten der Lebensführung
Leitsatz:Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören regelmäßig auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 14/04




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