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Aufwendungen einer leitenden Redakteurin für NLP-Kurse zur Verbesserung beruflicher Kommunikationsfähigkeit sind Werbungskosten

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BFH – Urteil, VI R 44/04 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Aufwendungen einer leitenden Redakteurin für NLP-Kurse zur Verbesserung beruflicher Kommunikationsfähigkeit sind Werbungskosten
Stichwort:Aufwendungen einer leitenden Redakteurin für NLP-Kurse zur Verbesserung beruflicher Kommunikationsfähigkeit sind Werbungskosten
Leitsatz:1. Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen für Kurse zum Neuro-Linguistischen Programmieren (NLP-Kurse) zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit wird insbesondere dadurch indiziert, dass die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist.

2. Private Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten Lehrinhalte sind unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben.

3. Ein homogener Teilnehmerkreis liegt auch dann vor, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 44/04




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