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Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 48/07 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern - Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten
Stichwort:Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten
Leitsatz:Der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG ist bei einem Arbeitnehmer nur eröffnet, wenn dieser selbst als bewirtende Person auftritt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 48/07




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