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Aufwendungen Abschiebungshaft

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 646/04 vom 19.10.2005

Rechtsgebiete:AuslG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebungskosten, Auslagen, Aufwendungen Abschiebungshaft, Vorfragenkompetenz
Stichwort:Aufwendungen Abschiebungshaft
Leitsatz:1. Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kosten (Auslagen) einer rechtmäßig angeordneten Abschiebungshaft war unter Geltung des Ausländergesetzes § 10 VwKostG i.V.m. §§ 81 ff. AuslG.

2. § 82 Abs. 1 AuslG hatte nicht die Funktion einer § 11 Abs. 2 VwKostG verdrängenden Sondervorschrift bezüglich Art oder Entstehung einer Auslagenschuld; daher war die vollständige Durchführung der Abschiebung keine Voraussetzung für die Heranziehung des betroffenen Ausländers zu den Kosten notwendiger vorbereitender Maßnahmen (hier: Abschiebungshaft).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 646/04




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