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Aufwandsverteilung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10697/08.OVG vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Vorausleistung, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Gemeindestraße, selbständige Verkehrsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Verkehrsplanung, Bebauungsplan, Rechtsverbindlichkeit, In-Kraft-Treten, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, Eckgrundstücksermäßigung, Stützmauer, Gabionen, Bürgersteig, Gehweg, höhengleicher Gehweg
Stichwort:Aufwandsverteilung
Leitsatz:Bei der auf den Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht bezogenen Festlegung des Gemeindeanteils sind Maßnahmen zur Umsetzung der gemeindlichen Straßenplanung zu berücksichtigen, die konkret darauf schließen lassen, dass sich demnächst die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des allgemeinen Durchgangsverkehrs andererseits in erheblicher Weise ändern wird. Betrifft diese Änderung den zu erwartenden Verkehr in ein bzw. aus einem Neubaugebiet, muss er jedenfalls solange unberücksichtigt bleiben, wie die Planung noch nicht rechtsverbindlich ist.

Zur Beitragsfähigkeit der Kosten für einen höhengleich mit der Fahrbahn ausgeführten Gehweg mit einer Breite von nur 0,60 m.

Grundstücke, die von der ausgebauten Straße her nicht über ein Anliegergrundstück, sondern über eine von dieser Straße abzweigende, eigenständige Verkehrsanlage erreichbar sind, unterliegen nicht als sogenannte Hinterliegergrundstücke der Beitragspflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10697/08.OVG



HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 291/07 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Aufwandsverteilung, Erschliessung, erschlossene Grundstücke, gemeindefremde Grundstücke, Satzungshoheit
Stichwort:Aufwandsverteilung
Leitsatz:Da nach § 131 Abs. 1 BauGB der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen ist, sind bei einer an der Grenze des Stadtgebiets angelegten Erschließungsanlage auch die an sie angrenzenden Grundstücke im anderen Stadtgebiet an der Verteilung des Aufwands zu beteiligen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 291/07

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 MB 21/08 vom 14.11.2008

Rechtsgebiete:KAG SH
Schlagworte:Aufwandsverteilung, Erneuerung, Gemeindeanteil, Instandsetzung, Straßenausbaubeitrag, Straßenkategorie
Stichwort:Aufwandsverteilung
Leitsatz:1. Bei der Erneuerung wird die Straße bzw. eine Teileinrichtung - wie bei der erstmaligen Herstellung - in einen Zustand versetzt, der auf längere Zeit den voraussichtlichen Anforderungen des Verkehrs genügt, d.h. die Nutzungsdauer der Einrichtung wird verlängert. Dies kann auch der Fall sein, wenn eine verschlissene Fahrbahn nicht entfernt, sondern als Unterbau für eine neue mehrschichtige Fahrbahn verwendet wird.

2. Für die Feststellung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand hat sich die Zuordnung zu einer in der Beitragssatzung vorgesehenen Straßenkategorie an allen wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charakterisierenden Merkmalen auszurichten. Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Belastung ihrer Ausprägung gefunden hat. Verkehrszählungen können dabei Anhaltspunkte geben, aber auf eine rein mathematische vergleichende Betrachtungsweise kommt es nicht an.

3. Außerhalb des Gemeindegebietes liegende bevorteilte Grundstücke können grundsätzlich nicht zu einem Ausbaubeitrag herangezogen werden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 MB 21/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11081/08.OVG vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten Eigenleistungen, bewertete Eigenleistungen, eigenes Personal, eigene Bedienstete, Bauleitung, Planung, Kostendeckung, Honorar, Bewertung, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, private Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, selbständige Anbaustraße, selbständige Erschließungsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Bahnhof, Bahnhofsgelände, Hauptbahnhof, Bahnhofsgebäude, Bahnsteig, Gleisanlage, Schienengelände, Bebauungsplan, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Satzungserfordernis, Abgabensatzung, Ausbaubeitragssatzung, Abschluss der Bauarbeiten, Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands
Stichwort:Aufwandsverteilung
Leitsatz:Wird der einmalige Beitrag nach den tatsächlich entstandenen Investitionsaufwendungen ermittelt, entsteht die Ausbaubeitragspflicht mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands. Der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht ist nicht bis zur Festlegung des Gemeindeanteils hinausgeschoben.

Bewertet der Träger einer Straßenausbaumaßnahme seine Eigenleistungen bei der Planung und/oder Bauleitung durch eigene Bedienstete unter Rückgriff auf fachlich einschlägige Honorar- bzw. Vergütungsvorschriften, muss er darin enthaltene Gewinnanteile und allgemeine Geschäftsunkosten unberücksichtigt lassen.

Zur Abgrenzung einer unselbständigen (und damit ausbaubeitragspflichtigen) von einer selbständigen privaten Verkehrsfläche vor einem Hauptbahnhofsgebäude.

Ein Hinterliegergrundstück unterliegt der Beitragspflicht für den Ausbau einer Straße, wenn diese nach der gemeindlichen Verkehrskonzeption (zumindest) einen Teil des von dem Hinterliegergrundstück ausgelösten Verkehrs bewältigen soll.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11081/08.OVG


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