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Aufwandsteuern

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 C 2256/07.N vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:GG, HessKAG, Spielapparatesteuersatzung
Schlagworte:Aufwandsteuer, Bruttokassenmaßstab, Höchstbetragsregelung, Preisbindung, Spielapparatesteuer, Umsatzsteuer
Stichwort:Aufwandsteuern
Leitsatz:1.) Soweit es als Folge von Preisbindungs- und Spielverlaufsvorgaben der Spielverordnung für das Automatenaufstellunternehmen nicht möglich ist, seine Belastung durch die Spielapparatesteuer über eine entsprechende Anhebung des Spielentgelts an die Spieler "weiterzugeben", schließt dies eine wenigstens "kalkulatorische Abwälzung" der Steuer und damit deren Verständnis als Aufwandsteuer nicht aus.

2.) Der Annahme einer Aufwandsteuer steht auch nicht die Bemessung der Spielapparatesteuer nach der erzielten - elektronischen - Bruttokasse entgegen, denn die Bruttokasse bildet den Anknüpfungspunkt der Steuerbemessung nicht wegen eines von ihr abgebildeten erzielten Umsatzes des Unternehmens, sondern wegen des von den Spielern investierten Aufwands.

3.) Die Begrenzung der nach der Bruttokasse zu bemessenen Spielapparatesteuer durch einen im Satzungsrecht festgelegten Höchstbetrag je Kalendermonat und Gerät stellt - soweit nicht als Regel vorgesehen und intendiert - keine "Rückkehr" zur unzulässigen Stückzahlbesteuerung dar. Soweit mit dieser Begrenzung eine Ungleichbelastung verbunden ist, weil ertragsstarke Geräte gegenüber ertragsschwachen Geräten steuerlich begünstigt werden, kann es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe geben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 C 2256/07.N



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 383/08 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:GG, SächsKAG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Steuermaßstab, Berichtigung Beshcluss durch Rechtsmittelgericht
Stichwort:Aufwandsteuern
Leitsatz:1. Zum Steuermaßstab für die Erhebung von Vergnügungssteuer (hier offen gelassen).

2. Das Rechtsmittelgericht kann eine offenbare Unrichtigkeit im Tenor des erstinstanzlichen Beschlusses von Amts wegen nach § 118 Abs. 1, § 122 Abs. 1 VwGO berichtigen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 383/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 266/08 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:VwGO, SächsKAG, GG
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Erdrosselungswirkung, Mindeststeuersatz, Veranlagungsverfahren, Steuermaßstab
Stichwort:Aufwandsteuern
Leitsatz:1. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO schließt es nicht aus, dass das Oberverwaltungsgericht neue unstrittige oder offensichtliche Umstände berücksichtigt, wenn sich dadurch keine Verfahrensverzögerung ergibt und sich der Streitgegenstand nicht ändert (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 15.4.2008 - 5 BS 239/07 -, und Beschl. v. 29.3.2007, SächsVBl. 2007, 167).

2. Zur Höhe der Vergnügungssteuer.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 266/08

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 8/05 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:GG, SpStG
Stichwort:Aufwandsteuern
Leitsatz:1. Will der Landesgesetzgeber eine Steuer als örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (hier Spielgerätesteuer) ausgestalten, die ihren Merkmalen nach dem Typus einer Aufwandsteuer entsprechen kann, bleibt seine Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich von dem verwendeten Besteuerungsmaßstab und der Abwälzbarkeit der indirekt erhobenen Steuer unberührt.

2. Die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvL 8/05


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