JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufwandssteuer
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO |
| Schlagworte: | Aufwandssteuer, Beweisantrag, Einspielergebnis, Sachverständigengutachten, Schwankungsbreite, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer |
| Stichwort: | Aufwandssteuer |
| Leitsatz: | 1. Auch auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (- 1 BvR 1748/99, 905/00 -, BVerfGE 110, 274 ff.), in der zur Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger Stellung genommen worden ist, bestehen an der Einordnung der Vergnügungssteuer als zulässige Aufwandsteuer gem. Art. 105 GG keine Zweifel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2008 - 9 B 43/07 -, zit. nach JURIS). 2. Die mangelnde Substantiierung des Vortrags zu den Einspielergebnissen der eigenen Geräte, hier die offenkundige Weigerung, zu den Einspielergebnissen erschöpfend Stellung zu nehmen, führt zur Unzulässigkeit eines gestellten Beweisantrages zur Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Einspielergebnisse der Geräte anderer Unternehmer. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 118/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZWStS, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Student, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, Aufwandssteuer |
| Stichwort: | Aufwandssteuer |
| Leitsatz: | Zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gegenüber Studenten. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 319/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AO, KAG, HundVStVO, POG |
| Schlagworte: | Hundesteuer, gefährliche Hunde, Steuersatz, Hundesteuersatzung, Haushaltssatzung, Satzungsautonomie, Besteuerungskompetenz, Erdrosselungssteuer, Formenmissbrauch, außerfiskalische Sachregelung, Sachkompetenz, Lenkungszweck, Eindämmungsfunktion, Verhinderungsfunktion, Lenkungsabsicht, Lenkungswirkung, Belastungsunterschied, ordnungsrechtliches Verbot, Gefahrenabwehr, Aufwandssteuer, Aufwandsbereitschaft |
| Stichwort: | Aufwandssteuer |
| Leitsatz: | 1. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, der sowohl seiner Höhe wegen als auch wegen des Belastungsunterschiedes zum Steuersatz für "normale" Hunde die Aufwandsbereitschaft der örtlichen Gemeinschaft signifikant verfehlt und damit die Erzielung von Einnahmen praktisch verhindert, ist als formenmissbräuchliche Abgabenregelung von der Besteuerungskompetenz des Art. 105 Abs. 2 a) GG nicht gedeckt. 2. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, dessen erkennbarer außerfiskalischer Lenkungszweck in der Verhinderung einer solchen Tierhaltung besteht oder der in seinen Auswirkungen einem ordnungsbehördlichen Verbot dieses Inhalts nahe kommt, bedarf neben der kompetenzrechtlichen Absicherung im Steuerrecht zusätzlich einer solchen in den Materien des sachlichen Rechts. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10308/05.OVG | |
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