JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auftragsvergabe
| Rechtsgebiete: | LBauO, POG |
| Schlagworte: | Abbruch, Abwehrmaßnahme, Auftragsvergabe, Bauaufsichtsbehörde, Bauherr, Beweisaufnahme, Baukörper, Böschung, Böschungskante, Böschungsbruch, Durchführung, Erdbetonschreiben, Ersatzvornahme, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenlage, gestrecktes Verfahren, gegenwärtige Gefahr, Großversuch, Gutachter, Hang, Hangbewegung, Hangbruch, Hangkräfte, Hangriss, Hangsanierung, Hangstabilität, Hangverformung, Hydrozementationsverfahren, Kohäsion, Kollaps, Kosten, Kostenanforderung, Kostenbescheid, kritische Situation, Maßnahme, öffentliche Sicherheit, Prognose, Rechenmodell, Reibungswinkel, Rutschfuge, Rutschung, Sanierungsplanung, Sanierungsvariante, Scherfestigkeit, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, Standsicherheit, Standsicherheitsberechnung, Überprüfung, Verantwortlichkeit, Verformung, Verhältnismäßigkeit, vertretbare Handlung, Verwaltungsakt, Vollstreckungsmaßnahme, voraussichtliche Kosten, Wichte, Zwangsmittel |
| Stichwort: | Auftragsvergabe |
| Leitsatz: | 1.) Zu den Voraussetzungen einer Hangsanierung im Wege der sofortigen Ersatzvornahme nach einem Hangbruch. 2.) Die Kosten für eine im Wege der sofortigen Ersatzvornahme durchgeführte Hangsanierung nebst Sanierungsplanung dürfen den nach § 54 Abs. 2 LBauO Verantwortlichen auferlegt werden, wenn der Hangrutsch durch Bauarbeiten auf dem Grundstück ausgelöst wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11507/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, GWB |
| Schlagworte: | Verwaltungsrechtsweg, Rechtsweg, Sonderzuweisung, effektiver Rechtsschutz, Auftragsvergabe, Vergabe, Vergabeverfahren, öffentlicher Auftraggeber, Auftraggeber, Zuschlag, Schwellenwert |
| Stichwort: | Auftragsvergabe |
| Leitsatz: | Für Streitigkeiten über Auftragsvergaben unterhalb des Schwellenwertes nach § 100 Abs. 1 GWB durch eine von einer kommunalen Gebietskörperschaft beherrschte juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 98 Satz 1 Nr. 2 GWB ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (im Anschluss an OVG RP, AS 32, 216 = DVBl. 2005, 988 = DÖV 2006, 129). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11024/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GemHVO, BGB, VOB/A |
| Schlagworte: | Kosten, Kostenerstattung, Aufwendungen, Erstattung von Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Hausanschlusskosten, Anschlusskosten, Erstattungsanspruch, Wasseranschluss, Grundstücksanschlussleitung, Hauptwasserleitung, Erneuerung, Wasserversorgung, Wasserleitung, Ausschreibung, Bieter, Bewerber, Angebot, Auftrag, öffentlicher Auftrag, Zuschlag, Mischkalkulation, Aufpreisen, Abpreisen, Leistungsverzeichnis, Verdingungsunterlagen, Wertung, Vergabeentscheidung, Bauauftrag, Auftragsvergabe, Erforderlichkeit, Preis, Einheitspreis, Gesamtpreis, Kostenträger, Mehrkosten, unangemessene Höhe |
| Stichwort: | Auftragsvergabe |
| Leitsatz: | Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist. Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist. In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10145/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwVfG |
| Schlagworte: | Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer -, Informationsanspruch, verfassungsunmittelbarer -, verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch, Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung, Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung, Linienverkehr, Verbot der Doppelbedienung, Doppelbedienung, Verbot der - im Linienverkehr, Beteiligtenstellung, Nicht-Beteiligter und Auskunfts- bzw. Informationsanspruch, Auftragsvergabe, staatliche - und gleiche Wettbewerbschancen, Wettbewerbschancen, gleiche - bei staatlicher Auftragsvergabe im weiteren Sinne |
| Stichwort: | Auftragsvergabe |
| Leitsatz: | Das Grundrecht aus Art.12 Abs. 1 GG kann es einer Behörde gebieten, bereits im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens (hier: Linienverkehrs-Genehmigungsverfahren) und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligten-Stellung einem potentiellen Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welche dieser bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung (Konzession) bewirbt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 46.02 | |
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