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Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 75/04 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung - hinreichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
Stichwort:Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung
Leitsatz:Lässt sich für Steuerrückstände, die aus einer geänderten Steuerfestsetzung herrühren, ein Aufteilungsmaßstab nach § 273 Abs. 1 AO nicht ermitteln, weil die fiktiven getrennten Veranlagungen bei keinem der Gesamtschuldner zu einem Mehrbetrag führen, so ist auf den allgemeinen Aufteilungsmaßstab nach § 270 Satz 1 AO zurückzugreifen.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 75/04




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