JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufteilung
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Weiterbeschäftigungspflicht, Zwangsvollstreckung |
| Stichwort: | Aufteilung |
| Leitsatz: | 1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist. 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 93/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAT-O/VKA, TV TechnAng |
| Schlagworte: | Eingruppierung bei Mischtätigkeiten, Spezialitätsgrundsatz |
| Stichwort: | Aufteilung |
| Leitsatz: | Aus dem eingruppierungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ergibt sich, dass bei Mischtätigkeiten jeder einzelne Arbeitsvorgang dem jeweils speziellen Tätigkeitsmerkmal innerhalb des tariflichen Vergütungssystems zugeordnet wird, ohne dass es auf eine vorherige Zuordnung der Gesamttätigkeit des Angestellten zu bestimmten Tatbestandselementen der Tätigkeitsmerkmale (zB Technischer Angestellter) ankommt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 13/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, VVG |
| Schlagworte: | Arbeitslohn bei Leistungen aus Gruppenunfallversicherung - Absicherung beruflicher und privater Unfälle - Aufteilung - Werbungskostenersatz - Zuflusszeitpunkt - Nennwertgrundsatz |
| Stichwort: | Aufteilung |
| Leitsatz: | 1. Erhält ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung, die ihm keinen eigenen unentziehbaren Rechtsanspruch einräumt, so führen im Zeitpunkt der Leistung die bis dahin entrichteten, auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallenden Beiträge zu Arbeitslohn, begrenzt auf die dem Arbeitnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung. 2. Der auf das Risiko beruflicher Unfälle entfallende Anteil der Beiträge führt als Werbungskostenersatz auch zu Werbungskosten des Arbeitnehmers, mit denen der entsprechende steuerpflichtige Arbeitslohn zu saldieren ist. 3. Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass die Beiträge jeweils hälftig auf das Risiko privater und beruflicher Unfälle entfallen. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 9/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, fehlerhafte Unterrichtung, Widerspruch nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Verwirkung des Widerspruchrechts |
| Stichwort: | Aufteilung |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 188/07 | |
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