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Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 3 AZB 93/08 vom 15.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Weiterbeschäftigungspflicht, Zwangsvollstreckung
Stichwort:Aufteilung
Leitsatz:1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist.

2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren.
Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 93/08



BAG – Urteil, 4 AZR 13/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:BAT-O/VKA, TV TechnAng
Schlagworte:Eingruppierung bei Mischtätigkeiten, Spezialitätsgrundsatz
Stichwort:Aufteilung
Leitsatz:Aus dem eingruppierungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ergibt sich, dass bei Mischtätigkeiten jeder einzelne Arbeitsvorgang dem jeweils speziellen Tätigkeitsmerkmal innerhalb des tariflichen Vergütungssystems zugeordnet wird, ohne dass es auf eine vorherige Zuordnung der Gesamttätigkeit des Angestellten zu bestimmten Tatbestandselementen der Tätigkeitsmerkmale (zB Technischer Angestellter) ankommt.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 13/08

BFH – Urteil, VI R 9/05 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:EStG, VVG
Schlagworte:Arbeitslohn bei Leistungen aus Gruppenunfallversicherung - Absicherung beruflicher und privater Unfälle - Aufteilung - Werbungskostenersatz - Zuflusszeitpunkt - Nennwertgrundsatz
Stichwort:Aufteilung
Leitsatz:1. Erhält ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung, die ihm keinen eigenen unentziehbaren Rechtsanspruch einräumt, so führen im Zeitpunkt der Leistung die bis dahin entrichteten, auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallenden Beiträge zu Arbeitslohn, begrenzt auf die dem Arbeitnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung.

2. Der auf das Risiko beruflicher Unfälle entfallende Anteil der Beiträge führt als Werbungskostenersatz auch zu Werbungskosten des Arbeitnehmers, mit denen der entsprechende steuerpflichtige Arbeitslohn zu saldieren ist.

3. Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass die Beiträge jeweils hälftig auf das Risiko privater und beruflicher Unfälle entfallen.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 9/05

BAG – Urteil, 8 AZR 188/07 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang, fehlerhafte Unterrichtung, Widerspruch nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Verwirkung des Widerspruchrechts
Stichwort:Aufteilung
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 188/07


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