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Aufstockungsunterhalt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 17 UF 210/08 vom 06.08.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuungsunterhalt, Herabsetzung, eigene Lebensstellung des Berechtigten, Altersvorsorgebedarf
Stichwort:Aufstockungsunterhalt
Leitsatz:1. Neben der Betreuung von zwei - 11 Jahre und 14 Jahre - alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden könnten.

2. Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung eines Geldvermögens, welches dem berechtigten Ehegatten nach Scheidung der Ehe im Wege der Erbschaft zugeflossen ist.

3. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 17 UF 210/08



OLG-OLDENBURG – Urteil, 13 UF 52/09 vom 13.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufstockungsunterhalt, Gütergemeinschaft
Stichwort:Aufstockungsunterhalt
Leitsatz:Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 13 UF 52/09

OLG-KOELN – Urteil, 4 UF 168/08 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, EGZPO
Stichwort:Aufstockungsunterhalt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 4 UF 168/08

OLG-HAMM – Urteil, 2 UF 6/09 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Krankenvorsorgeunterhalt, Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil, Herabsetzung, Befristung
Stichwort:Aufstockungsunterhalt
Leitsatz:1) Besteht für eine geschiedene Ehefrau die Notwendigkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung, um den Umfang ihres aus der Ehe gewohnten Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten, kann in den hierdurch ausgelösten Mehrkosten ein fortwirkender ehebedingter Nachteil liegen.

2) Im Fall einer chronischen Erkrankung ist bei der Frage einer zeitlichen Begrenzung eines Anspruches auf nachehelichen Unterhalt aus § 1572 BGB auch zu berücksichtigen, ob die Anspruchsberechtigte nach gegenwärtiger Prognose jemals in der Lage sein wird, ihre wirtschaftliche Situation durch eine eigene Berufstätigkeit zu verbessern.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 2 UF 6/09


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