JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufstand
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Aufstand |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BGH - Urteil, 2 StR 165/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Afghanistan, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt |
| Stichwort: | Aufstand |
| Leitsatz: | 1. Nach Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in nationales Recht kommt es für die Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG nicht mehr auf eine staatliche Zurechenbarkeit der geltend gemachten Gefahr an, wohl aber für die Rückkehrprognose auf eine erlittene Vorverfolgung. 2. Für § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bleibt es - abgesehen von der auch hier relevanten Vorverfolgung - bei der bisher auf Grund nationalen Rechtes gefundenen Auslegung und Rechtsprechung (hier: Keine extreme Gefahrenlage bei Rückkehr nach Kabul für alleinstehenden Mann mit familiären Verbindungen in Kabul). 3. Die Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG gilt für Fälle des Art. 15 lit. c) der Qualifikationsrichtlinie und damit für die Gefahr eines ernsthaften Schadens in Folge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlich bewaffneten Konflikts (hier: Annahme eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts auch in Kabul). 4. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 2 und 3 AufenthG dürfte die sich auf Grund willkürlicher Gewalt im Rahmen eines solchen Konflikts ergebende Gefahr jedenfalls für diejenigen Personen hinreichend individuell sein, die davon unmittelbar betroffen sind, ohne dass es der Darlegung besonderer persönlicher Merkmale oder Verfolgungsgründe bedürfte. 5. Die erhebliche konkrete Gefahr i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verlangt zwar keine "gleichsam unausweichliche" Rechtsverletzung, wohl aber eine gewisse Dichte gefährlicher Vorkommnisse, die die ernsthafte Möglichkeit einer Rechtsverletzung nahelegt (hier: keine konkrete, ausreichend wahrscheinliche Gefahr einer Rechtsverletzung für zurückkehrende einheimische Zivilisten in Kabul). |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 38/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Aufstand |
| Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 126/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | Aufstand |
| Leitsatz: | 1. Bei der Ablehnung eines zum Zweck der Prozessverschleppung gestellten Beweisantrags hält es der Senat für angezeigt, das objektive Kriterium, dass die zu erwartende Verfahrensverzögerung zusätzlich wesentlich sein muss, deutlich restriktiver auszulegen, wenn nicht gar aufzugeben. 2. Zum Nachweis der Absicht der Prozessverschleppung. |
| Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 32/07 | |
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