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Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 90/05 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:GewStG, EStG, GG
Schlagworte:Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft - Wegfall der Unternehmeridentität - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen anteilige Kürzung des Verlustvortrags - Verlustabzug bei Ausscheiden während des Erhebungszeitraums
Stichwort:Aufspaltung
Leitsatz:1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden Gesellschafter entfällt. Dies gilt auch dann, wenn der ausscheidende stille Gesellschafter über eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) mittelbar weiterhin an der atypisch stillen Gesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist (Anschluss an Senatsurteil vom 6. September 2000 IV R 69/99, BFHE 193, 151, BStBl II 2001, 731).

2. Scheidet der stille Gesellschafter während des Erhebungszeitraums aus der atypisch stillen Gesellschaft aus, können bis zu diesem Zeitpunkt angefallene positive Gewerbeerträge der Gesellschaft noch um Verluste früherer Jahre gekürzt werden, soweit sie nicht zuvor mit etwaigen Verlusten, die nach dem Ausscheiden des Gesellschafters im Erhebungszeitraum entstanden sind, zu verrechnen sind.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 90/05



BAG – Urteil, 3 AZR 669/06 vom 15.07.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB, ArbGG
Schlagworte:Höhe der Insolvenzsicherung, Besitzstandsrente
Stichwort:Aufspaltung
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 669/06

BAG – Urteil, 4 AZR 419/07 vom 04.06.2008

Rechtsgebiete:TVG, GG, BGB
Schlagworte:"Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
Stichwort:Aufspaltung
Leitsatz:1. Die satzungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, in einem Arbeitgeberverband Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Form eines Stufenmodells vorzusehen, begegnet nicht grundsätzlich durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

2. Es bedarf allerdings einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Sie muss grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit gewährleisten.

3. Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft bedarf dann, wenn er während laufender Tarifverhandlungen erfolgt, zu seiner tarifrechtlichen Wirksamkeit der Transparenz im Verhältnis zur an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaft.

4. Regelmäßig wird insoweit eine Mitteilung des Arbeitgebers oder seines Verbandes hiervon zu einem Zeitpunkt erforderlich sein, zu dem die Gewerkschaft mit ihrem Verhalten bezogen auf den betreffenden Tarifvertragsinhalt und -abschluss noch auf die Statusveränderung reagieren kann.

5. Unterbleibt eine solche Offenlegung, bleibt der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden, der Gegenstand der Verhandlungen war.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 419/07

BAG – Beschluss, 7 ABR 15/07 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen
Stichwort:Aufspaltung
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 15/07


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