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Aufsichtsratswahl

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 37/08 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:3. WOMitbestG, MitbestG
Schlagworte:Mitbestimmung, Aufsichtsratswahl, Hauptwahlvorstand, Gesamtbetriebsrat, Bestellung
Stichwort:Aufsichtsratswahl
Leitsatz:Bleibt der Gesamtbetriebsrat entgegen § 4 Abs. 4 der 3. WOMitbestG dauerhaft untätig und bestellt jahrelang keine Mitglieder des Hauptwahlvorstandes, sondern nimmt es stattdessen hin, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat per gerichtlicher Nachbesetzung nach § 104 AktG bestellt werden, anstatt Aufsichtsratswahlen bzw. Nachwahlen einzuleiten, kann er hierzu nach § 20 MitbestG auf Antrag verpflichtet werden. Die Möglichkeit der Bestellung des Hauptwahlvorstandes durch das Arbeitsgericht entsprechend § 16 MitbestG sehen das MitbestG und die 3. WOMitbestG nicht vor. Für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift ist kein Raum.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 37/08



BAG – Beschluss, 7 ABR 6/07 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:DrittelbG, AktG, EGAktG
Schlagworte:Aufsichtsratswahl - Statusverfahren
Stichwort:Aufsichtsratswahl
Leitsatz:Bei einem Streit zwischen einem Unternehmen und dem Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat, ob bei einer bislang aufsichtsratslosen GmbH nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes ein Aufsichtsrat zu bilden ist, muss vor der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer ein Statusverfahren nach § 27 EGAktG, § 98 Abs. 1 AktG vor dem dafür allein zuständigen Landgericht durchgeführt werden. Eine zuvor vorgenommene Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer ist nichtig.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 6/07

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 4 TaBV 61/06 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:DrittelbG
Schlagworte:Aufsichtsratswahl
Stichwort:Aufsichtsratswahl
Leitsatz:1. Die Wahl eines Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsrat eines herrschenden Unternehmens, das selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt, durch die Arbeitnehmer des beherrschten Unternehmens gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 1 und Abs. 2 DrittelbG ist nicht nichtig (entgegen BAG, B. v. 24.05.1957, AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG (1952), zur früheren Rechtslage).

2. Die Regelungen zum Beherrschungsvertrag in §§ 18 und 291 AktG finden (insoweit) unabhängig von der Rechtsform des herrschenden und des beherrschten Konzernunternehmens Anwendung.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 TaBV 61/06

SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 TaBV 11/04 vom 14.06.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001, WO 1953
Schlagworte:Angelegenheiten aus dem BetrVG, Wahlanfechtung, Aufsichtsratswahl, Wahlausschreiben, Öffentlichkeit, Stimmenauszählung
Stichwort:Aufsichtsratswahl
Leitsatz:Das Gebot der Öffentlichkeit der Stimmenauszählung (hier: bei der Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat) beinhaltet auch, dass das Wahlausschreiben den Umstand der öffentlichen Stimmenauszählung angibt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 TaBV 11/04


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