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Aufschüttung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 12135/04.OVG vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Baugenehmigung, Vorhaben, Bauvorhaben, Gesamtvorhaben, Aufschüttung, Abgrabung, selbständige Aufschüttung, selbständige Abgrabung, Stützmauer
Stichwort:Aufschüttung
Leitsatz:Besteht ein Bauvorhaben aus einem genehmigungspflichtigen Teil (Wohnhaus) und aus - bei isolierter Betrachtung - genehmigungsfreien Teilen (Stützmauer, Erdaufschüttung), ist das Vorhaben insgesamt genehmigungspflichtig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 12135/04.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UE 2041/01 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:HBO 1993, HBO 2002
Schlagworte:Abstandsfläche, Aufschüttung, Grenzbauprivileg, Grenzgarage, matürliches Gelände, Stützmauer
Stichwort:Aufschüttung
Leitsatz:Eine 2,40 m hohe Grenzgarage ist wegen fehlender Abstandsfläche unzulässig, wenn sie auf einer 1,40 m hohen Stützmauer aufsetzt, die nicht der Sicherung des natürlichen, sondern eines aufgeschütteten Geländes dient.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 2041/01

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 336/04 vom 20.02.2004

Rechtsgebiete:LBO
Schlagworte:Geländeoberfläche, Wandhöhe, Flachdach, Begrünung, Aufschüttung
Stichwort:Aufschüttung
Leitsatz:Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur "Geländeoberfläche" im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 LBO, solange das Gebäude aus Sicht des Nachbargrundstücks noch als oberirdisches Gebäude mit Außenwand erscheint. Es ist dann unerheblich, ob es für diese Maßnahmen "rechtfertigende Gründe" im Sinne der Senatsrechtsprechung zur abstandsrechtlichen Berücksichtigung von Aufschüttungen gibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 336/04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11393/03.OVG vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:LPflG
Schlagworte:Aufschüttung, Hanggelände, Katalog, Höhenmaße, Grundflächenmaße, Eingriff, Naturhaushalt, Landschaftsbild, nachhaltige Beeinträchtigung, Hangrutschgefahr, landespflegerische Genehmigung, Genehmigungsfreiheit, Anforderungen, Weinbergsgelände, Weinberg, Erdaufschüttung
Stichwort:Aufschüttung
Leitsatz:Eine Erdaufschüttung im Weinbergsgelände, welche die in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LPflG genannten Höhen- und Grundflächenmaße nur hinsichtlich eines Wertes überschreitet, stellt regelmäßig keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar und bedarf folglich keiner landespflegerischen Genehmigung.

Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, die es rechtfertigen, die Grundflächenveränderung als erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds zu bewerten.

Wegen sonstiger nicht die Belange der Landespflege betreffender Beeinträchtigungen (z.B. Bedrohung des Straßenverkehrs durch Hangrutschung) ist die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde gegeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11393/03.OVG


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