JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufschüttung
| Rechtsgebiete: | LBauO |
| Schlagworte: | Baurecht, Baugenehmigung, Vorhaben, Bauvorhaben, Gesamtvorhaben, Aufschüttung, Abgrabung, selbständige Aufschüttung, selbständige Abgrabung, Stützmauer |
| Stichwort: | Aufschüttung |
| Leitsatz: | Besteht ein Bauvorhaben aus einem genehmigungspflichtigen Teil (Wohnhaus) und aus - bei isolierter Betrachtung - genehmigungsfreien Teilen (Stützmauer, Erdaufschüttung), ist das Vorhaben insgesamt genehmigungspflichtig. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 12135/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HBO 1993, HBO 2002 |
| Schlagworte: | Abstandsfläche, Aufschüttung, Grenzbauprivileg, Grenzgarage, matürliches Gelände, Stützmauer |
| Stichwort: | Aufschüttung |
| Leitsatz: | Eine 2,40 m hohe Grenzgarage ist wegen fehlender Abstandsfläche unzulässig, wenn sie auf einer 1,40 m hohen Stützmauer aufsetzt, die nicht der Sicherung des natürlichen, sondern eines aufgeschütteten Geländes dient. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 2041/01 | |
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Schlagworte: | Geländeoberfläche, Wandhöhe, Flachdach, Begrünung, Aufschüttung |
| Stichwort: | Aufschüttung |
| Leitsatz: | Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur "Geländeoberfläche" im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 LBO, solange das Gebäude aus Sicht des Nachbargrundstücks noch als oberirdisches Gebäude mit Außenwand erscheint. Es ist dann unerheblich, ob es für diese Maßnahmen "rechtfertigende Gründe" im Sinne der Senatsrechtsprechung zur abstandsrechtlichen Berücksichtigung von Aufschüttungen gibt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 336/04 | |
| Rechtsgebiete: | LPflG |
| Schlagworte: | Aufschüttung, Hanggelände, Katalog, Höhenmaße, Grundflächenmaße, Eingriff, Naturhaushalt, Landschaftsbild, nachhaltige Beeinträchtigung, Hangrutschgefahr, landespflegerische Genehmigung, Genehmigungsfreiheit, Anforderungen, Weinbergsgelände, Weinberg, Erdaufschüttung |
| Stichwort: | Aufschüttung |
| Leitsatz: | Eine Erdaufschüttung im Weinbergsgelände, welche die in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LPflG genannten Höhen- und Grundflächenmaße nur hinsichtlich eines Wertes überschreitet, stellt regelmäßig keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar und bedarf folglich keiner landespflegerischen Genehmigung. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, die es rechtfertigen, die Grundflächenveränderung als erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds zu bewerten. Wegen sonstiger nicht die Belange der Landespflege betreffender Beeinträchtigungen (z.B. Bedrohung des Straßenverkehrs durch Hangrutschung) ist die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde gegeben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11393/03.OVG | |
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