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Aufschlüsselungspflicht

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 TaBV 41/06 vom 18.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter, Aufschlüsselungspflicht
Stichwort:Aufschlüsselungspflicht
Leitsatz:Das Einblicksrecht erstreckt sich auf alle Lohnbestandteile unabhängig von ihrem individuellen oder kollektiven Charakter. Der Arbeitgeber hat das Bruttoentgelt nach seinen einzelnen Bestandteilen (z. B. Grundgehalt, Überstundenvergütung, Gratifikationen, Sondervergütungen, Zulagen, Prämien usw.) aufzuschlüsseln.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 TaBV 41/06




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