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Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 22/97 vom 17.06.1998

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten
Stichwort:Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten
Leitsatz:Leitsatz:

Beschränkt sich ein in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins geführter gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter auf die Durchführung betriebsverfassungsrechtlicher Schulungen, kommt eine Aufschlüsselung pauschaler Schulungsgebühren erst bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Gegnerfinanzierung in Betracht.

Aktenzeichen: 7 ABR 22/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 17. Juni 1998
- 7 ABR 22/97 -

I. Arbeitsgericht
Ulm
- 3 BV 2/96 -
Beschluß vom 29. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 8 TaBV 14/96 -
Beschluß vom 25. März 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 22/97




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