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aufschiebende Wirkung einer Klage

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BSG – Urteil, B 1 KR 6/04 R vom 27.09.2005

Rechtsgebiete:SGB V, AMG, VwGO
Schlagworte:Krankenversicherung, Leistungspflicht, Arzneimittel, Verkehrsfähigkeit, aufschiebende Wirkung einer Klage, Verlängerung der Alt-Zulassung, Voraussetzung für Kostenerstattung, keine Überprüfung der Arzneimittelzulassung durch Sozialgerichtsbarkeit
Stichwort:aufschiebende Wirkung einer Klage
Leitsatz:Krankenkassen sind nicht für Arzneimittel leistungspflichtig, deren arzneimittelrechtliche Verkehrsfähigkeit auf der aufschiebenden Wirkung einer Klage beruht, mit welcher der Hersteller die Verlängerung einer Alt-Zulassung nach dem AMG 1961 begehrt.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 6/04 R




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