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Aufschiebend bedingte Versorgungszusage / Probezeit als Vorschaltzeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 1162/02 vom 10.10.2002

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Aufschiebend bedingte Versorgungszusage / Probezeit als Vorschaltzeit
Stichwort:Aufschiebend bedingte Versorgungszusage / Probezeit als Vorschaltzeit
Leitsatz:Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Versorgungszusage kann aufschiebend bedingt für die Zeit nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit erteilt werden.

Die zehnjährige Wartefrist nach § 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BetrAVG beginnt in diesem Fall erst mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 1162/02




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