( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAufrundung 

Aufrundung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2223/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:BauGB, KAG, 16. BImSchV
Schlagworte:Lärmschutzanlage, Verteilungsregelung, Lärmpegelminderung, 3 db(A)-Kriterium, Aufrundung
Stichwort:Aufrundung
Leitsatz:Die in einer Erschließungsbeitragssatzung getroffene Regelung, wonach Geschosse, die von der Lärmschutzanlage eine Schallpegelminderung von weniger als 3 dB(A) erfahren, bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nicht berücksichtigt werden, kann ohne eine entsprechende satzungsrechtliche Anordnung nicht in der Weise gehandhabt werden, dass eine mehr als 2 dB(A) betragende Lärmminderung auf den nächsten ganzzahligen Wert aufgerundet und damit als ausreichend erachtet wird. Die in der 16. BImSchV getroffene Regelung, nach der die für die Tages- bzw. Nachtzeit geltenden Gesamtbeurteilungspegel auf ganze dB(A) aufzurunden sind, erlaubt keine andere Beurteilung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2223/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10255/08.OVG vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum
Stichwort:Aufrundung
Leitsatz:Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP).

Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10601/07.OVG vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenart, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, wegemäßige Erschließung, Zugänglichkeit, Durchgangsverkehr, Anliegerverkehr, Gemeindeanteil, öffentliche Einrichtung, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Gebietsteil, abgrenzbarer Gebietsteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, funktionaler Zusammenhang, Angewiesensein, Feldwegenetz, Feld-, Weinbergs- und Waldwege, innerörtliche Straßennetz, Straßensystem, Straßensteuer, Gegenleistung, Entgeltlichkeit, Entgeltcharakter, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Außenbereichsgrundstück, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Glättung, Kleinbetrag, Beitragsmaßstab, Ortsbezirk, Abgrenzbarkeit, Tiefenbegrenzung, Typisierung, Pauschalierung
Stichwort:Aufrundung
Leitsatz:Durch die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, bleibt die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten. Diese Abgrenzbarkeit einzelner Gebietsteile ist in erster Linie räumlich-tatsächlich zu verstehen; daneben kann sie sich auch aus einer rechtlichen Aufteilung einer Gemeinde in Ortsbezirke ergeben.

Auch nach § 10a KAG setzt die Beitragspflicht - neben der Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit - die bauliche oder in ähnlicher Weise qualifizierte Nutzbarkeit des zu veranlagenden Grundstücks voraus. Außenbereichsgrundstücke sind auch dann nicht beitragspflichtig, wenn sie bebaut sind.

Für eine Satzungsregelung, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden, fehlt die gesetzliche Grundlage.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10601/07.OVG

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 13.05 vom 22.11.2006

Rechtsgebiete:GG, WHG, BbgWG, GUVG, KAG, GO, BekanntmV F.: 2000
Schlagworte:Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, Unterhaltungsverbände, Mitgliedschaft, Gemeindemitgliedschaft, Beitrag, Verbandslast, Nichtmitglieder, Fließgewässer, Einzugsgebiet, Flächenmaßstab, Hektarmaßstab, Aufrundung, Forstflächen, Vorflut, Wasserabfluss, Wasserhaushalt, Demokratiegebot, Staatsgewalt, Legitimation, auswärtige Grundstückseigentümer, Verwaltungsaufwand, Umlegungsmaßstab, Beitragsverhältnis, Einwendungsdurchgriff, antizipierte Erhebung (unzulässig), Umlageprinzip, Gebührenschuldner, Koordination von objektiver und subjektiver Gebührenschuld, Teilnichtigkeit, mutmaßlicher Wille, verschiedene Regelungsoptionen, Bekanntmachung, amtsangehörige Gemeinden, Titelzusatz, Hauptsatzung, amtliches Bekanntmachungsblatt, Bezeichnung in der Hauptsatzung
Stichwort:Aufrundung
Leitsatz:1. Gegen die Erhebung von Gebühren von Grundeigentümern grundsteuerpflichtiger Flächen zur Umlage von Beiträgen, die die Gemeinde als gesetzliches Mitglied eines Wasser- und Bodenverbandes für die Gewässerunterhaltung bezogen auf die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen zu entrichten hat, bestehen keine grundsätzliche Bedenken.

2. Bei der Umlagegebühr nach § 7 KAG a.F. handelt es sich nicht um eine Entgeltabgabe für die Inanspruchnahme einer Leistung, sondern - nur - um die Überbürdung der Kostenlast des Unterhaltungsverbandes (Verbandslast) im Gegenzug für die spezialgesetzlich bewirkte Entlastung der Grundeigentümer von der Gewässerunterhaltungspflicht; es ist nicht erforderlich, dass die Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgabe auch für das einzelne Grundstück im Einzugsgebiet konkret vorteilhaft im Sinne einer äquivalenten Gegenleistung sein müsste.

3. Der wasserrechtlich für das Beitragsverhältnis vorgegebene reine Flächenmaßstab ist für die Umlagegebühr ein sachgerechter, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbarer Maßstab zur Verteilung der Kostenlast, weil bei typisierender Betrachtung der Umfang des Wasserabflusses vornehmlich durch die auf ein Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge, die ihrerseits wiederum gerade in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, bestimmt wird.

4. Der Verwaltungsaufwand stellt eine umlagefähige Kostenposition im Sinne des § 7 KAG dar. Zur Frage sachangemessener Verteilung des Verwaltungsaufwandes auf die Gebührenschuldner.

5. Eine Aufrundung auf volle Hektar als Flächeneinheit führt zur Überschreitungen des Umlagebetrages und ist grundsätzlich nicht zulässig; Aufrundungen im Sinne angefangener Maßstabseinheiten setzen einen (niedrigeren) Gebührensatz voraus, um zu gewährleisten, dass nicht mehr als der zu zahlende Beitrag umgelegt wird.

6. Zur Frage nutzungsbezogener Modifizierungen des Flächenmaßstabs.

7. Zur (ausreichenden) demokratischen Legitimation des Handelns der Unterhaltungsverbände unter Berücksichtigung auswärtiger Grundstückseigentümer.

8. Zur Frage der Berücksichtigung von Einwendungen aus dem Beitragsverhältnis der Gemeinde zum Verband (Grundsätzlich bejaht; offen bleibt, ob Mängel der innerverbandlichen Willensbildung rügefähig sind, wenn sie ohne Auswirkung auf die Höhe des Beitrages bzw. des Umlagebetrages sind).

9. Eine antizipierte Erhebung der Umlagegebühr nach § 7 KAG ist nicht zulässig; der zu zahlende Beitrag steht erst fest, wenn er gegenüber der Gemeinde durch den Beitragsbescheid konkretisiert worden ist.

10. Sieht die Umlagesatzung eine unzulässige antizipierte Gebührenerhebung vor und werden objektive und subjektive Gebührenschuld auf den Zeitpunkt der Antizipation koordiniert, kann dies zur Unwirksamkeit der Regelung über den Gebührenschuldner und damit wegen fehlenden Mindestinhalts der Satzung insgesamt führen; dies ist jedenfalls der Fall, wenn unklar bleibt, für welche der möglichen Regelungsoptionen hinsichtlich der Gebührenschuldnerschaft sich der Satzungsgeber entschieden hätte, wenn er um die Unwirksamkeit einer antizipierten Regelung gewusst hätte.

11. Die Bekanntmachung einer Satzung einer amtsangehörigen Gemeinde ist fehlerhaft, wenn das amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes entgegen der namentlichen Bezeichnung des Bekanntmachungsorgans in der Hauptsatzung der Gemeinde einen optionalen Zusatz im Titel aufweist, mit dem die amtsangehörigen Gemeinden bezeichnet werden (§ 4 Abs. 1 Satz 5 BekanntmV F.: 2000).

12. Bei der Entscheidung über eine Anfechtungsklage darf das Gericht nach der Offizialmaxime weder die Augen vor sich aufdrängenden Fehlern verschließen, noch erkannte Satzungsfehler, sofern sie nach der Gesetzeslage beachtlich sind, vernachlässigen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 13.05


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/aufrundung

"Aufrundung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN