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Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 789/03 vom 01.10.2003

Rechtsgebiete:BVFG/2000
Schlagworte:Spätaussiedler, Ausschlusstatbestand, Funktion, Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems
Stichwort:Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems
Leitsatz:1. Der Ausschlusstatbestand des § 5 Nr. 2b BVFG (1. Alternative) in der Fassung des Haushaltssanierungsgesetzes - HSanG - vom 22.12.1999 setzt grundsätzlich voraus, dass der Betreffende eine Funktion ausgeübt hat, die typischerweise mit der Aufgabe verbunden war, im Sinne der KPdSU auf den ihm zugeordneten Bereich Einfluss zu nehmen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.3.2001, BVerwGE 114, 116).

2. Im Bereich der Streitkräfte der ehemaligen UdSSR ist dies nicht schon deshalb der Fall, weil der Betreffende der Gruppe der Stabsoffiziere angehört hat (hier: Oberstleutnant). In solchen Fällen bedarf es vielmehr grundsätzlich des konkreten Nachweises, dass der Betreffende nach Lage des Einzelfalles jenen Einfluss ausüben konnte (2. Alternative der Vorschrift).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 789/03




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