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Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 10/06 vom 04.03.2008

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren
Stichwort:Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren
Leitsatz:1. Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden.

2. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
Volltext: BFH - Urteil, VII R 10/06




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