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Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 2 UF 172/00 vom 31.07.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:vorläufige Vollstreckbarkeit, Verrechnung vollstreckter Beträge, Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch
Stichwort:Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch
Leitsatz:Aufgrund eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils vollstreckte Unterhaltsbeträge sind entsprechend §§ 366, 367 BGB zu verrechnen. Bzgl. ggf. zu viel vollstreckter Beträge besteht ein Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO, mit dem gegenüber einem Unterhaltsanspruch wegen der Schutzvorschrift des § 394 BGB nicht aufgerechnet werden kann. Dies gilt insbesondere bei einem titulierten Kindesunterhalt, der deutlich unter dem Existenzminimum liegt. Der Schuldner kann bei der Berufungseinlegung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 2 UF 172/00




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