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Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 144/01 vom 15.10.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kostenfestsetzungsbeschluss - Vollstreckungsverzicht - Aufrechnungsvereinbarung als auflösende Bedingung des Vollstreckungsverzichts - Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen
Stichwort:Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen
Leitsatz:1. Eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung kann unter der auflösenden Bedingung der Wirksamkeit einer Aufrechnungsvereinbarung geschlossen werden.

2. Aufgrund getroffener Aufrechnungsvereinbarung kann die Vollstreckungsschuldnerin als gesetzliche Vertretin eines gemeinsamen minderjährigen Kindes mit Kindesunterhaltsansprüchen aufrechnen. Insoweit kommt es auf die Gegenseitigkeit der Ansprüche nicht an.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 144/01




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