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Aufrechnung in der Beschwerdeinstanz

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 130/03 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Schlagworte:Aufrechnung in der Beschwerdeinstanz
Stichwort:Aufrechnung in der Beschwerdeinstanz
Leitsatz:Die erst in zweiter Instanz erklärte Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen ist zuzulassen, wenn das WEG-Gericht die Aufrechnung für sachdienlich hält. Die weitere Voraussetzung des § 533 Nr. 2 ZPO n.F. ist im FGG-Verfahren nicht anwendbar. Nach wie vor ist aber die Sachdienlichkeit zu verneinen, wenn das Bescherdeverfahren durch Zulassung der Aufrechnung verzögert würde. Dasselbe gilt für eine zweitinstanzliche Antragserweiterung in WEG-Sachen, die nicht unter § 264 ZPO fällt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 130/03




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