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Aufrechnung gegen den Vergleich

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 179/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zwangsvollstreckung, Vergleich, Zwangsvollstreckung aus Vergleich, Aufrechnung, Aufrechnung gegen den Vergleich
Stichwort:Aufrechnung gegen den Vergleich
Leitsatz:Beantragt ein Arbeitgeber, der in Kenntnis einer Forderung gegen seinen Arbeitnehmer einen Vergleich geschlossen hat, in dem diese Forderung nicht ausdrücklich erwähnt worden ist, die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem Vergleich, weil er die Gegenforderung zur Aufrechnung gestellt hat, so kommt die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 765 a Abs. 1 ZPO in der Regel nicht in Betracht.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 179/05




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