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Aufpumpen eines Fahrradreifens durch Pressluft

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LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 875/03 vom 27.06.2003

Rechtsgebiete:RVO, SGB VII
Schlagworte:Betriebliche Tätigkeit, Aufpumpen eines Fahrradreifens durch Pressluft
Stichwort:Aufpumpen eines Fahrradreifens durch Pressluft
Leitsatz:Das Aufpumpen eines Fahrradreifens bzw. -schlauches auf dem Werksgelände 40 Minuten vor der beabsichtigten Heimfahrt mit Hilfe der betrieblichen Pressluftanlage stellt eine betriebliche Tätigkeit i.S.v. § 637 RVO bzw. § 8 Abs. 1 SGB VII dar.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 875/03




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