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Aufnahmeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 170/04 vom 24.05.2005

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis, Gegenbekenntnis, Amtsvermer, kInlandspass, Nationalitäteneintrag, Staatsangehörigkeit
Stichwort:Aufnahmeverfahren
Leitsatz:Zur Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit von Deutschstämmigen der zweiten Spätgeborenengeneration aus der früheren Sowjetunion.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 170/04



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 47.03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Aufnahmeverfahren, im Wege des - verlassen, Aufnahmebescheid, Einbeziehung in -, Einbeziehung, Akzessorietät der - in den Aufnahmebescheid, Akzessorietät der Einbeziehung in den Aufnahmebescheid, Tod der Bezugsperson, keine Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens nach -
Stichwort:Aufnahmeverfahren
Leitsatz:Mit dem Tod einer in § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG bezeichneten Person wird infolge der Unwirksamkeit des ihr erteilten Aufnahmebescheides auch die akzessorische Einbeziehung von Ehegatte und Abkömmlingen unwirksam.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 47.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 3.99 vom 18.11.1999

Rechtsgebiete:BVFG, GG
Schlagworte:Aufnahmeverfahren, Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid, deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers, Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung, besondere Härte.
Stichwort:Aufnahmeverfahren
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid mit der nicht nachgewiesenen Behauptung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, führte unter dem zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht zu einer besonderen Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG.

2. Nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintretende Umstände sind als Härtegründe nicht generell vom Anwendungsbereich des § 27 Abs. 2 BVFG ausgeschlossen (Fortführung von BVerwGE 95, 311 und DVBl 1994, 398).

3. Eine besondere Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG kann auch dann vorliegen, wenn das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens nach § 27 Abs. 1 BVFG in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung nicht in Einklang stehen würde.

Urteil des 5. Senats vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 -

I. VG Köln vom 18.07.1995 - Az.: VG 9 K 8538/93 -
II. OVG Münster vom 10.03.1998 - Az.: OVG 2 A 5167/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 3.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 6.99 vom 18.11.1999

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Aufnahmeverfahren, Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid, Einreise aufgrund einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung, deutsche Staatsangehörigkeit, besondere Härte.
Stichwort:Aufnahmeverfahren
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Aufnahmebewerber wird seiner vertriebenenrechtlichen Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, nicht dadurch enthoben, daß er aufgrund einer befristeten ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten darf.

2. Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid mit der nicht nachgewiesenen Behauptung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, führte unter dem zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht zu einer besonderen Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG.

Urteil des 5. Senats vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 6.99 -

I. VG Köln vom 19.04.1995 - Az.: VG 10 K 8753/93 -
II. OVG Münster vom 06.10.1997 - Az.: OVG 2 A 4149/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 6.99


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