JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufnahmebescheid
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung - bei Härtefall, Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 BVFG bei nachträglicher Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefallwege, Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern, nachträgliche Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG, Härtefall, nachträgliche Erteilung Aufnahmebescheid bei -, Spätaussiedlerbescheinigung, Spätaussiedlerstatus, Erwerb des - bei nachträglicher Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefallwege, Umwandlung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG in eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG |
| Stichwort: | Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Personen, die als Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern eingereist sind und denen bereits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG erteilt worden ist, ist auf einen erst nach der Ausreise gestellten Antrag unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 BVFG ein nachträglicher eigener Aufnahmebescheid zu erteilen und dann nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 BVFG eine Bescheinigung als Spätaussiedler auszustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, RVO, UVNG, GG |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, zuständiger Unfallversicherungsträger, nicht monostrukturelles Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Aufnahmebescheid, vorkonstitutionelles Recht, Bundesratsbeschluss, Ministerialerlass, Ausführungsbestimmungen, Fortgeltung, Gesetzesvorbehalt, Auffangzuständigkeit, Katasterstetigkeit, Transparenz, allgemeiner Gleichheitssatz |
| Stichwort: | Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Zuständiger Unfallversicherungsträger für die nicht monostrukturellen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 34/04 R | |
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen, Erteilung, nachträgliche, eines Aufnahmebescheides, Härtefall, nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides im -, Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG, Staatsangehörigkeit, deutsche - als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG |
| Stichwort: | Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Es bedeutet im Lichte des Art. 11 GG eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG von erwiesen deutschen Staatsangehörigen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, die Ausreise zu verlangen, damit sie das Aufnahmeverfahren vom Herkunftsgebiet aus betreiben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 1.03 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Aufnahmeverfahren, im Wege des - verlassen, Aufnahmebescheid, Einbeziehung in -, Einbeziehung, Akzessorietät der - in den Aufnahmebescheid, Akzessorietät der Einbeziehung in den Aufnahmebescheid, Tod der Bezugsperson, keine Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens nach - |
| Stichwort: | Aufnahmebescheid |
| Leitsatz: | Mit dem Tod einer in § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG bezeichneten Person wird infolge der Unwirksamkeit des ihr erteilten Aufnahmebescheides auch die akzessorische Einbeziehung von Ehegatte und Abkömmlingen unwirksam. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 47.03 | |
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