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Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 330/08 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:GG, SächsVerf, SchulG, ZulbeschrVO
Schlagworte:Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, höheres Lehramt, Gymnasium, Kapazität, Kapazitätsengpass, Gleichheitssatz, Berufsfreiheit, Studienreferendar
Stichwort:Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
Leitsatz:1. Nach bestandener erster Lehramtsprüfung kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, auf die grundsätzlich ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch besteht, nur versagt werden, wenn die Ausbildungskapazität oder die im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel nicht ausreichen.

2. Zulassungsbeschränkende Normen müssen sich an sachgerechten Kriterien orientieren und den Bedingungen rationaler Abwägung genügen. Zulassungszahlen muss eine hinreichend nachvollziehbare Prognose zugrunde liegen.

3. Diesen Anforderungen genügen §§ 2 und 4 ZulbeschrVO nicht.

4. Zum Anspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst auch nach Ablauf der dreimonatigen Einführungsphase.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 330/08




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