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Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 3 B 3.99 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:GG, LfVG, VSG Bln
Schlagworte:Verfassungsschutz, politische Partei, Parteienprivileg, Beobachtung, Verfassungsschutzbericht, Unterrichtung, Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht, rechtsextremistisch, Bestrebungen, verfassungsfeindlich, freiheitliche demokratische Grundordnung, Anhaltspunkte für den Verdacht, unbestimmter Rechtsbegriff, Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis
Stichwort:Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht
Leitsatz:1. Der Verfassungsschutzbericht Berlin ist kein Tätigkeits-, sondern ein Ergebnisbericht.

2. Die Aufnahme einer politischen Partei in den Verfassungsschutzbericht setzt die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegende Feststellung voraus, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten zeigt.

3. Im Berichtszeitraum 1997 hat die Partei "DIE REPUBLIKANER" bei der gebotenen Gesamtschau keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 3.99




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