JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufnahme eines Kindes in den Haushalt zu Erwerbszwecken
| Rechtsgebiete: | EStG, SGB VIII |
| Schlagworte: | Kindergeldanspruch für Pflegekinder, Aufnahme eines Kindes in den Haushalt zu Erwerbszwecken, Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie als sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, Pflegegelder nach § 33 SGB VIII, Steuerrechtliche Tatbestandswirkung der sozialrechtlichen Einordnung |
| Stichwort: | Aufnahme eines Kindes in den Haushalt zu Erwerbszwecken |
| Leitsatz: | 1. Leistet ein als Betreiber einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII anerkannter Trägerverein einer Pflegeperson Zahlungen für die Erziehung und Unterbringung eines fremden Kindes, so scheidet die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses aus, weil das Kind zu Erwerbszwecken in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG). 2. Die sozialrechtliche Einordnung als sonstige betreute Wohnform hat steuerrechtliche Tatbestandswirkung. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Unterbringung des Kindes sozialrechtlich als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hätte behandelt werden müssen. |
| Volltext: BFH - Urteil, III R 92/06 | |
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