JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufnahme einer untersagten Äußerung in das Online-Archiv des Schuldners
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Aufnahme einer untersagten Äußerung in das Online-Archiv des Schuldners |
| Stichwort: | Aufnahme einer untersagten Äußerung in das Online-Archiv des Schuldners |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob eine untersagte Äußerung im Online-Archiv des Unterlassungsschuldners verbleiben darf. 2. Die bloße einmalige Anweisung an den Systemadministrator, eine Äußerung zu löschen, genügt zum Ausschluss der Verantwortung aus § 890 ZPO nicht; damit hat der Schuldner nicht die ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen, seiner Verpflichtung nachzukommen. Der Schuldner hat sich zu vergewissern, ob seiner Anweisung Folge geleistet wurde. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 21 W 1991/02 | |
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