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Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat der EU

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BSG – Urteil, B 11 AL 22/07 R vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:SGB III
Schlagworte:Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat der EU - Wohnsitz im Inland - verfassungskonforme Auslegung - Europarechtskonformität
Stichwort:Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat der EU
Leitsatz:Arbeitnehmer können einen Existenzgründungszuschuss auch dann beanspruchen, wenn sie als Grenzpendler unter Beibehaltung ihres deutschen Wohnsitzes eine selbstständige Tätigkeit im EU-Ausland aufnehmen.
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 22/07 R




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